Wieder hätte ein Fall verhindert werden können!!!

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Nicole_Minder
Administrator

50, Weiblich

Beiträge: 41

Wieder hätte ein Fall verhindert werden können!!!

von Nicole_Minder am 21.08.2011 13:57

Würden Poiliter weltweit endlich andere Gesetze erlassen in denen das Höchstmaß des Möglichen an Strafe für einen Kinderschänder in Kraft treten müsste,
so hätte auch dieser Fall verhindert werden können

 

Aber solange man Urteile ganz einfach wieder "aufheben" kann wird sich NICHTS, GARNICHTS ÄNDERN!!!!!
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Polygamie-Verfechter zu lebenslanger Haft verurteilt

San Francisco (dpa/AFP) - Der selbsterklärte "Prophet" Warren Jeffs ist wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Geschworenengericht im texanischen San Angelo sprach das Strafmaß nach weniger als einstündiger Beratung aus. Jeffs nahm den Spruch der Geschworenen ohne äußerliche Regung auf.
Warren Jeffs Lebenslang für Warren Jeffs. © AFP PHOTO / Utah Department of Corrections

Der 55-jährige Anführer der polygamen Sekte "Fundamentalist Church of Jesus Christ of Latter-Day Saints" war vergangenen Donnerstag schuldig gesprochen worden, sich im Jahr 2006 an einer Zwölfjährigen vergangenen und mit einer 15-Jährigen ein Kind gezeugt zu haben, die er im Jahr 2005 missbrauchte. Für den einen Fall erhielt er am Dienstag lebenslange Haft, für den zweiten Fall weitere 20 Jahre Gefängnis. Die Geschworenen sprachen damit die für die Vorwürfe in Texas vorgesehenen Höchststrafen aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses eine Aufnahme abgespielt, auf der zu hören war, wie der Sektenführer die Zwölfjährige offenbar in einer rituellen Kulthandlung vergewaltigte. Zudem legten die Staatsanwälte DNS-Material als Beweis dafür vor, dass Jeffs der Vater des Kindes der damals 15-Jährigen ist. Während des Prozesses hatte Jeffs der Regierung die Verletzung der Religionsfreiheit vorgeworfen. Zudem legte er einen nach seinen Angaben "von Gott diktierten" Brief vor, in dem er den Rückzug der Vorsitzenden Richterin forderte.

Der Fall der Fundamentalistischen Kirche der Heiligen der Letzten Tage (FLDS) hatte im Jahr 2008 weltweit für Schlagzeilen gesorgt, als die Behörden mehr als 450 Kinder und Jugendliche von der Ranch der Sekte in Texas holten. Begründet wurde der Einsatz mit dem Verdacht, dass bei der Sekte minderjährige Mädchen systematisch mit älteren Männern zwangsverheiratet wurden. Ein texanisches Gericht entschied aber schließlich, dass die Behörden ihre Kompetenzen überschritten hätten und die Kinder bei ihren Eltern besser aufgehoben seien als in Pflegeeinrichtungen.

Die FLDS hatte die Ranch im Jahr 2003 gekauft. Sekten-Führer Jeffs, den seine Anhänger als Prophet verehren, war 2006 bereits wegen der Zwangsverheiratung eines minderjährigen Mädchens mit einem Cousin verhaftet und später zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn damals der Beihilfe zur Vergewaltigung schuldig. Das Urteil wurde aber vergangenes Jahr aufgehoben.

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Zerberus1982

42, Männlich

Beiträge: 1

Re: Wieder hätte ein Fall verhindert werden können!!!

von Zerberus1982 am 22.08.2011 00:09

Hallo zusammen,

wie sollen unsere Politiker den die Gesetzte verschärfen, wenn unter Ihnen selber Pädophyle sind. Bestes Beispiel der "nette"
Christian von Boetticher!!!!!!!
Auch wenn Sie schon 16 Jahre alt war, ist Sie für mich noch ein Kind " Jugendlicher". Ich finde es krank, das ein 40 Jähriger da von wahrer Liebe spricht, doch leider ist nach unseren Gesetzen so eine Beziehung nicht verboten:

Die Beziehung Boettichers zu der damals 16-Jährigen war nach Einschätzung der Parteiführung zwar moralisch, nicht aber rechtlich fragwürdig. Tatsächlich sind sexuelle Beziehungen zu Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren laut Paragraf 182 des Strafgesetzbuches nur dann strafbar, wenn eine Zwangslage der minderjährigen Person ausgenutzt wird. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber darauf, ob ein Erwachsener ein Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis zu Minderjährigen ausnutzt. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Strafbar ist zudem bezahlter Sex mit Minderjährigen. Dazu heißt es im Gesetz: "Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt." Geht es um Kinder unter 14 Jahren, sind sexuelle Handlungen laut Paragraf 176 strafbar. Die Freiheitsstrafe kann hier von sechs Monaten bis zu zehn Jahren betragen. Wird der Fall als besonders schwer eingestuft, sollte die Strafe dem Strafgesetzbuch zufolge nicht unter einem Jahr liegen.


Auf gut deutsch, solange Sie freiwillig mit ihm schläft, also nicht gewungen wird oder Geld dafür bekommt, ist es legal.
Da muss ich wirklich an unserem Rechtssystem zweifeln: Man darf nicht mit 16 Wählen oder Autofahren, aber mit 40 Jährigen Männern schlafen.


Gruß Zerberus

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Alana

-, Weiblich

Beiträge: 17

Re: Wieder hätte ein Fall verhindert werden können!!!

von Alana am 16.09.2011 11:24

ein paragraph hebt das andere wieder auf

deutscher staat halt...

kennt einer den film"per anhalter durch die galaxi" (komödie)?
da leben die aliens auch nur mit paragraphen und gesetze und müssen sogar wenn sie 5 kmh zu schnell sind einen antrag stellen.
der film zeigt mir wie deutschland seine demokratie führt 

(hat zwar jetzt nix mit dem thema zu tun gehabt aber ich musste es einfach mal reinschreiben

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